Materialien Tracking-Schnittstelle


Datenschutz-Hinweis:

Gemäß aktueller Rechtsprechung reicht ein einfacher Hinweis auf jegliche Instrumente der Werbewirksamkeitsforschung, des Marketings oder der Verkaufsförderung nicht mehr aus. Zu diesen Instrumenten gehören beispielsweise Cookies oder Tracking (Datenverarbeitung durch Dritte). Auch als Voreinstellung aktivierte Optionen sind unzulässig.
Vielmehr muss der Shopbesucher aktiv bestätigen, dass er mit der Verwendung o. g. Instrumente auf seinem Endgerät einverstanden ist. Bei zustimmungspflichtigen Instrumenten und Funktionen muss also stets ein Opt-In-Verfahren gewählt werden (Kunde klickt aktiv Kästchen an, um seine Zustimmung zu signalisieren). Dieses Verfahren gewährleistet, dass erst nach ausdrücklicher Zustimmung erstmals Daten übertragen werden. Bitte wenden Sie sich zur Klärung von Einzelheiten und zum Abgleich mit der aktuellen Rechtsprechung stets an Ihren Datenschutzbeauftragten.

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Beispiel des Trackings auf einer Shopseite